Grüezi im Lupus-Web

Hoi,

Wie Ihr bestimmt wisst gehört die Schweiz zwar zu Europa, ist aber nicht Mitglied der EU. Daher gibt es vor allem im Reise- und Warenverkehr einige Punkte zu beachten.

Seit Dezember 2008 ist die Schweiz dem Schengener Abkommen beigetreten, was eigentlich bedeutet, dass die Personenkontrollen an der Grenze wegfallen. Trotzdem behalten sich die Mitarbeiter der Grenzwache vor, im Warenverkehr, weiterhin Stichprobenkontrollen durchzuführen. Bei diesen Kontrollen wird die mitgeführte Ware kontrolliert.
Die detailierten Regelungen findet man auf der Seite des schweizer Zoll (Eidgenössische Zollverwaltung).

Nachfolgend die wichtigsten Punkte bezüglich Einreise bzw. Postsendung in die Schweiz:

  • Ausweis

    wie bei jedem Grenzübertritt (auf der ganzen Welt) ist bei der Einreise in die Schweiz ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mitzuführen. Für Aufenthalte in der Schweiz mit einer Dauer von mehr als 3 Monaten ist mit der Einwanderungsbehörde (Migrationsamt) Kontakt aufzunehmen
  • Vignette:

    die Autobahnen in der Schweiz sind vignettenpflichtig. Die Vignette gilt für das aufgedruckte Kalenderjahr, sollte jedoch spätestens im Januar des Folgejahres aktualisiert werden. Der Peis beträgt 40 SFr. (ca. 26,- €)
    In D bekommt man die Vignette bei grenznahen Tankstellen, sowie bei Automobilclubs.
    In der CH ist die Vignette am Zoll, bei Tankstellen und bei Postfilialen erhältlich.

    P.S.: für die Anreise zu uns ist keine Vignette erforderlich :-)
  • Lebensmittel:

    Die Einfuhr von Lebensmitteln unterliegt Beschränkungen (zur Zollseite)

zum Faltblatt
  • Waren im "Reiseverkehr" (zur Zollseite)

    Waren bis zu einem Gesamtwert von 300,- SFr. (ca. 200,- €) pro Person sind abgabenfrei. Übersteigt die Summe der Waren die Wertfreigrenze von 300 SFr. sind 7,6% (Waren allg.) bzw. 2,4% Mehrwertsteuer (Nahrungsmittel, Bücher, ...) zu entrichten.

    Abgabenpflichtige Waren sind unaufgefordert mündlich oder schriftlich zur Zollveranlagung anzumelden (s. a. Merkblatt 18.60 "Schriftliche Selbstanmeldung im Reiseverkehr").

zum Faltblatt
  • Postsendungen:

    Grundsätzlich ist jede Sendung aus dem Ausland (in die Schweiz) zoll- und. Mwst-pflichtig. Die Zollabfertigung übernimmt in diesem Fall die schweizer Post im Rahmen der "Postverzollung". Die Kosten aus der Postverzollung trägt der Empfänger. Die Kosten setzten sich zusammen aus : Verzollungsgebühr + Zoll + Mwst.

    Für Postsendungen in die Schweiz muss der Absender die Inhalte und den Wert der Sendung angeben. Dazu sind spezielle Formulare (CN 22 für Briefe, CN 23 für Pakete) zu verwenden. Der Absender trägt lediglich die für ins Ausland anfallenden Portokosten (hier: von D nach ...).

    Geschenksendungen bis 100 SFr. (ca. 66,- €) sind abgabenfrei (zur Zollseite)

    auf eine Verzollung wird verzichtet, wenn die zu entrichtende Mwst. 5 SFr. nicht überschreitet.

    abgabefrei für den Empfänger sind:
    - Postkarten und Briefe mit persönlichen oder geschäftlichen Mitteilungen
    - Sendungen mit einem Warenwert unter der Gebühren-Freigrenze (Mwst < 5 SFr.)
    - - entspricht bei Waren mit 2,4% Mwst: Freigrenze = 209 SFr. (ca. 138,- €)
    - - entspricht bei Waren mit 7,6% Mwst: Freigrenze = 65 SFr. (ca. 43,- €)

    abgabepflichtig für den Empfänger sind:
    - alle anderen Waren bzw. Warenmengen. (Warenwert > 209,- bzw. 65,- SFr)

Formular CN 22


Formular CN 23
  • Barmittel (Bargeld, Wertpapiere):

    Bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Barmitteln (Bargeld, Wertpapieren u. a.) im Wert von über SFr. 10'000.- (ca. 6600,- €, bezieht sich auf einen Erwachsenen, der die Barmittel mit sich führt) muss auf Befragung hin Auskunft über die Herkunft, den Verwendungszweck und die wirtschaftlich berechtigte Person erteilt werden. (zur Zollseite)



Wenn man die Schweiz wieder verlässt und in die EU einreist sind die jeweiligen Zollbestimmungen des Einreiselandes zu beachten !

Bestimmungen für die Einreise nach Deutschland (Infos zu Freigrenzen)

Bestimmungen für die Einreise nach Frankreich

Bestimmungen für die Einreise nach Italien

Bestimmungen für die Einreise nach Österreich


Link zum Währungsrechner